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Ablauf

Schritt für Schritt.Für beide Seiten klar.

Hier sehen Sie, wie eine Vermittlung typischerweise abläuft. Der konkrete Ablauf kann je nach Beruf, Herkunftsland und Einzelfall abweichen – etwa wenn eine Berufsanerkennung oder zusätzliche Sprachnachweise nötig sind.

Für Arbeitgeber

  1. 1

    Anfrage

    Sie schildern uns Ihren Personalbedarf über das Anfrageformular oder per E-Mail.

  2. 2

    Bedarfsanalyse

    Gemeinsam klären wir Tätigkeit, Qualifikation, Erfahrung, Sprachniveau, Einsatzort, Arbeitszeit und Vergütung.

  3. 3

    Konditionen vereinbaren

    Sie erhalten ein schriftliches Angebot mit Leistungen, Vermittlungsprovision und Zahlungsbedingungen.

  4. 4

    Kandidaten vorstellen

    Wir wählen passende Personen aus unserem Bewerberpool aus, stellen Profile vor und koordinieren Gespräche.

  5. 5

    Auswahl und Arbeitsvertrag

    Sie entscheiden über die Einstellung und schließen den Arbeitsvertrag direkt mit der Arbeitskraft.

  6. 6

    Einreise- und Beschäftigungsschritte

    Wir begleiten die organisatorische Abstimmung zu Unterlagen, Visum, ggf. Anerkennung und Zustimmung der Behörden.

  7. 7

    Arbeitsbeginn

    Wir stimmen den Starttermin mit Ihnen und der neuen Arbeitskraft ab.

Für Bewerber

  1. 1

    Registrieren

    Sie füllen das Bewerberformular aus und laden auf Wunsch Lebenslauf und Nachweise hoch.

  2. 2

    Profil und Unterlagen prüfen

    Wir sehen uns Ihre Qualifikation, Erfahrung und Sprachkenntnisse an und melden uns bei offenen Fragen.

  3. 3

    Passende Arbeitgeber suchen

    Unser Team in Deutschland sucht Unternehmen, deren Anforderungen zu Ihrem Profil passen.

  4. 4

    Vorstellungsgespräch

    Wenn ein Arbeitgeber Interesse hat, organisieren wir ein Gespräch – meist zuerst per Video.

  5. 5

    Arbeitsvertrag

    Entscheidet sich der Arbeitgeber für Sie, erhalten Sie einen Arbeitsvertrag direkt von diesem Unternehmen.

  6. 6

    Visa- und Anerkennungsschritte

    Erforderliche Visa, Beschäftigungserlaubnisse und ggf. Berufsanerkennungen werden bei den zuständigen Stellen beantragt.

  7. 7

    Arbeitsbeginn

    Nach Erteilung der erforderlichen Erlaubnisse reisen Sie ein und beginnen Ihre Tätigkeit.

Wichtig zu wissen

Behörden entscheiden – wir koordinieren.

Über Visa, Aufenthaltstitel, die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit und Berufsanerkennungen entscheiden ausschließlich die zuständigen Stellen. Feste Bearbeitungszeiten oder bestimmte Ergebnisse können wir daher nicht zusagen. Wir begleiten die organisatorische Abstimmung und halten alle Beteiligten auf dem Laufenden.

Nächster Schritt

Lassen Sie uns über Ihren nächsten Schritt sprechen.